Beratung zu § 6b EStG - Lösungen


Vollständige Vermeidung von Steuerzahlungen des Buchgewinns bei Veräußerungen von Grund und Boden sowie Gebäuden aus Betriebsvermögen durch Reinvestition. Diese Reinvestition, bspw. in einen § 6b Fonds , kann außerdem vollumfänglich wirtschaftlich genutzt werden und so laufend Erträge für Sie abwerfen.

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INVESTITION EINER §6b BZW. §6c EStG-RÜCKLAGE


Geeignet für Anleger mit steuerlich gebildeten Rücklagen

Insbesondere interessant für Anleger, die betrieblichen Grund und Boden oder Gebäude veräußert und eine daraus resultierende Steuerlast zu erwarten haben.

Veräußerungsgewinne lassen sich durch einen Beitritt zur Gesellschaft auf die Immobilie des Fonds übertragen, womit eine sofortige Besteuerung vermieden werden kann.

Die durch den Anteil der Fremdfinanzierung ausgelöste Hebelwirkung des Fonds ist hierbei vorteilhaft, da dem Anleger Liquidität aus seinem Veräußerungserlös verbleibt.

Durch einen prognostizierten Hebel von ca. 185 %, kann mit einer Investitionssumme von 20.000 € planmäßig die sofortige Besteuerung eines Veräußerungsgewinns von ca. 37.000 € verhindert werden.


Die Übertragung bzw. Einbringung der steuerlich gebildeten Rücklagen in den Fonds unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

Einbringungsmöglichkeit einer §6b bzw. §6c EStG-Rücklage mit einem prognostizierten Hebel von ca. 185%

Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss von 155 % vor Steuern

Vollvermietete Büroimmobilie

Deutschlandzentrale des Paket- und Expressdienstleisters DPD

Mietfläche von 6.703,5 m². Das Objekt befindet sich auf einem 10.010 m² großen Grundstück und besteht aus zwei fünfgeschossigen und unterkellerten Baukörpern, die durch einen eingeschossigen Aufbau miteinander verbunden sind.

Prognostizierte Auszahlungen von 2,5 % p.a.

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